Hegemeister Kiepenkerl WildackerbroschüreArt. Nr. 999506

Nicolaus Volmary Geschäftsführer rige Wildackermischung, die WSM 4®, zu entwickeln. In der naturnahen Waldbewirtschaftung reduzieren ausgewählte Wildacker- und Wildwiesenmischungen, die optimal auf die Bedürfnisse des Wildes abgestimmt sind, deutlich die Wildschäden. Gattern kostet ein Vielfaches, nimmt Wildtieren ihren Lebensraum und kann die Schäden auf umliegenden Flächen noch weiter erhöhen. Eine flächige, möglichst gleichmäßige Verteilung des Schalenwildes kann durch eine Vielzahl attraktiver Äsungsflächen erreicht werden. Wir bieten Ihnen optimal auf die jeweiligen Bedürfnisse abgestimmten Wildackermischungen und eine sachkundige Anbauberatung. Besondere Aufmerksamkeit sollten Sie unseren Lehrfilmen „Wildschutzmischungen“ und „Wildschutzhecke“ unter www.nebelung. de/wildackersaat/videos/ schenken. Ohne Fläche, kein Wildacker! Wo finden Sie Land? Die Lebensgrundlagen des Wildes zu verbessern ist unsere gesetzliche und selbstauferlegte Pflicht. Die Möglichkeiten dabei sind vielfältig. An eine optimale Wildschutzfläche für das Hoch- und Niederwild werden hohe Ansprüche gestellt. Sie zu verwirklichen und den passenden Standort zu finden und zu sichern ist keine leichte Aufgabe. Wir wollen Ihnen deshalb einige wichtige Tipps geben: • Anschriften- und Flächenverzeichnis der Jagdgenossenschaft einholen • Potenzielle Standorte und Flächen im Revier vormerken: Hecken, Feldgehölze, Böschungen, kleine Brachen, staunasse oder beschattete landwirtschaftliche Flächen, Halden, Lichtungen, Rückegassen, Gewässerränder usw. • Alle Flächen an Verkehrswegen sollten gemieden werden. • Beim zuständigen Landwirtschaftsamt Richtpreise für regionale Ackerland- und Grünlandpachtpreise einholen • Mit den vorgenannten Informationen zum Grundstückseigentümer gehen: Wichtige Argumente für Ihre Verhandlung sind der Erhalt des Jagdwertes für den Eigentümer und die Wildschadenreduktion. Wer bezahlt das Saatgut und eventuell sogar den Ernteausfall? • Anfrage beim Hegeringleiter oder bei der Geschäftsstelle der Kreisgruppe nach örtlichen Förderprogrammen • Anfrage beim Jagdverband, der unteren Jagdbehörde und dem Landwirtschaftsamt nach regionalen und überregionalen Förderprogrammen Vorsicht: Bei Flächen, die aus öffentlichen Kassen gefördert wurden, sind Doppelförderungen nicht erlaubt. Deshalb niemals für eine bereits geförderte Fläche zusätzlich Geld beantragen! Wünschen Sie darüber hinaus eine individuelle Beratung, so werden Ihnen unsere geschulten Mitarbeiter gerne weiterhelfen. Wir bitten um Ihren Auftrag, danken für Ihre Bestellung und sichern Ihnen eine prompte Lieferung mit bestem Qualitätssaatgut zu. Mit freundlichem Gruß und kräftigem Waidmannsheil 1

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